Der Seenotrettungsdienst....

Mit der rapiden Aufbau der Luftwaffe ab 1935 wurde es notwendig, einen leistungsfähigen Seenotdienst mit entsprechend ausgerüsteten Booten und Schiffen einzurichten. Der damalige Ib des LKK VI, Oberstleutnant Konrad Goltz hatte die Aufgabe, einen Seenotdienst der Luftwaffe, eine Luft-See-Rettungsorganisation auf der Nordsee und Ostsee aufzubauen. Dafür bekam er Flugzeug-Einheiten von der Kriegsmarine zugewiesen, ebenso wurden die zivilen Rettungsboote des DGzRS "Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" mit einbezogen. Er übernahm die Verwaltung über die Gruppe Seenotdienst innerhalb des Kommando Schiffe und Boote der Luftzeuggruppe (See). Während ihrer Existenz, löste die Gruppe Seenotdienst eine Reihe von organisatorischen, betrieblichen und technischen Herausforderungen, um eine effektive Rettungskraft zu schaffen. Der Seenotrettungsdienst war eine militärische Organisation innerhalb der Luftwaffe und war gleichzeitig der erste organisierte Luft-See-Rettungs Dienst in der Welt. Die Seenotdienst wurde zunächst als Zivildienst vom Militär betrieben, später wurde es offiziell von der Luftwaffe übernommen. Im Laufe der Zeit wurden dazu insgesamt rund 80 Seenotrettungsboote gebaut bzw. umgebaut. In den Kriegsjahren wurde außerdem bei jeder Luftflotte ein eigener Seenotbereich (später Seenotdienstführer) eingerichtet, der die zugehörigen Seebereiche abdeckte. Der Seenotrettungsdienst blieben bis zum Ende des Krieges hinaus im Einsatz. Den letzten Einsatz flog die Seenotstaffel 81 am 18. Juni 1945 von Guldborg/ Dänemark nach Schleswig mit 450 Verwundeten. Geleitschutz gaben britische Jagdbomber „Typhoon“ der 175. & 184. RAF Squadrons.

Viele Besatzungen, selbst die damals feindlichen, verdankten dem Seenotflugrettungsdienst ihr Leben !

Auszug aus dem Merkblatt B.Nr. 268/43 geh.
- für die im Seenotbereich liegenden Luftwaffen-Dienststellen und sonstigen interessierten Wehrmachtteile.

Aufgaben des Seenotdienstes

1.) Der Seenotdienst der Luftwaffe hat die Aufgabe, in Seenot geratene Flugzeugbesatzungen zu retten. Er wird daneben auch überall da helfend eingreifen, wo andere Menschen in Seenot geraten sind, soweit seine Einsatzmittel und seine eigenen Aufgaben dies erlauben.

2.) Bergung führt der Seenotdienst nur dann durch, wenn es sich bei diesen um schwimmfähige Seeflugzeuge handelt. Darüber hinaus werden die mit Krananlagen versehenen Flugsicherungsschiffe, soweit sie bereichsmäßig zur Verfügung stehen, auch zur Bergung gesunkener Flugzeuge eingesetzt, wenn

In jeden Falle prüft das zuständige Flughafenbereichskommando mit dem Seenotbereichskommando, in dessen Bereich der Unfallort liegt, ob die Bergung mit einem luftwaffeneigenen Fahrzeug (Flugsicherungsschiff, Bergungsprahm usw.) durchgeführt werden kann oder ob die Heranziehung, andere Bergunsgfahrzeuge erforderlich und zweckentsprechend ist.

Zusammenarbeit mit den Verbänden und Schulen

1.) Der Seenotdienst steht allen Verbänden und Schulen, die auf Grund ihrer Aufgaben über See fliegen müssen, sowie allen Fliegerhorsten zur Vervollkommung deren Seenotbereichschaft beratend zur Verfügung und erstrebt mit ihnen bei Seenotfällen eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Alle Horste bzw. Verbände und Schulen haben zu diesen Zweck eine Seenot-Dienstanweisung aufzustellen und einen Offizier - den Seenotleiter - zu bestimmen, mit dem die zuständige Seenotdienstellen enge Fühlung halten und der zu gemeinsamen Seenotbesprechung usw. innerhalb des Seenotbereichskommandos herangezogen werden kann.

2.) Seenotrettungsmittel werden grundsätzlich nur von den Seenotdienststellen ( Seenotbereichskommando, Seenotkommando) eingesetzt. Erhält jedoch eine Lw.-Dienststelle an der Küste Kenntnis von einen in der Nähe liegenden Seenotfall, zu dem eigene Rettungsmittel erfolgversprechend eingesetzt werden können, so hat dieses sofort zu geschehen unter Meldung an die zuständige Seenotdienststelle, die dann die Weiterführung der bereits angeordneten Maßnahmen verantwortlich übernimmt.


Zu den Einheiten des Seenotrettungsdienst: