Der General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.)

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Mit der Auflösung des Luftwaffenkommandos (See) am 31.01.1939 wurde durch das Reichsluftfahrtministerium die Dienststelle eines General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine zum 01.02.1939 als Verbindungsoffizier im Oberkommando der Marine zum Oberbefehlshaber der Luftwaffe geschaffen. Am 29.08.1944 wurde diese Dienststelle aufgelöst.

01.02.1939   Dienstanweisung für den General der Luftwaffe beim Ob.d.M. und Befehlshaber der Marinefliegerverbände

I.   Der General der Luftwaffe beim Ob.d.M. und Befehlshaber der Marinefliegerverbände untersteht im Frieden dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe unmittelbar. In seiner Eigenschaft als General der Luftwaffe beim Ob.d.M. ist er Berater in allen Luftwaffenangelegenheiten. Im Kriegsfalle untersteht er in Führungsangelegenheiten dem Ob.d.M., in allen anderen Angelegenheiten dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe.
Als Befehlshaber der Marinefliegerverbände ist er Truppenvorgesetzter dieser Verbände. Hierzu rechnen die Küstenfliegerverbände, die Bordflieger- und Trägerverbände.
Er ist gleichzeitig Luftwaffen-Inspekteur der Marinefliegerverbände ( L.In. 8 ) und als solcher dem Chef des Ausbildungswesen unterstellt.
Die Dienststelle des Generals der Luftwaffe beim Ob.d.M. und Befehlshaber der Marinefliegerverbände ist eine Dienststelle des RLM. Der General der Luftwaffe beim Ob.d.M. hat die Befugnisse eines Kommandierenden Generals gem. L.Dv. 3i.

II.   Aufgaben des Generals der Luftwaffe beim Ob.d.M.:
a.)   Er leitet verantwortlich die Ausbildung der ihm unterstellten Einheiten nach Weisung des Chef des Ausbildungswesen.
b.)   Er trifft in Einvernehmen mit Generalstab der Luftwaffe (und der Seekriegsleitung) die Einsatzvorbereitung seiner Verbände.
c.)   Er überwacht verantwortlich ihre Mob. Vorarbeiten.
d.)   Er überwacht die Einsatzbereitschaft und stellt im Benehmen mit dem Generalquartiermeister die Versorgung seiner Einheiten sicher.
e.)   Er ist Berater des Ob.d.M. in allen Luftwaffenangelegenheiten und als solcher Verbindungsorgan zwischen dem Ob.d.M. und Ob.d.L.
f.)   Er unterrichtet sich fortlaufend über Taktik und Technik der Kriegsmarine und erweitert seine Erfahrungen bei der Ausbilduung der Marinefliegerverbände. Er macht Vorschläge für gemeinsame Übungen beider Wehrmachtteil, für gemeinsame Ausbildung der Truppe und für Gestaltung des Unterrichts über Luftwaffenfragen bei den Lehranstalten der Kriegsmarine.
g.)   Er ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem Ob.d.M. an Übungen, Lehrgängen und Reisen der Kriegsmarine - unabhängig, ob hieran die Luftwaffe beteiligt ist, oder nicht - teilzunehmen. Die Teilnahme an Luftwaffenübungen aller Art ist ihm freigestellt.
h.)   Bei Schlussbesprechungen der Kriegsmarine vertritt er die Ansicht des Ob.d.L., bei solchen der Luftwaffe die den Ob.d.M. an einer seinem Dienstalter entsprechenden Stelle, jedoch grundsätzlich vor dem Kommandierenden Admiral bzw. General.
i.)   Der Generalstabsoffizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung ist ihm truppendienstlich unterstellt.
k.)   Er ist Gerichtsherr 2. Instanz.


01.02.1940   Kriegsdienstanweisung für den General der Luftwaffe beim Ob.d.M.

1.)   Der General der Luftwaffe beim Ob.d.M. untersteht truppendienstliche in disziplinarer Hinsicht, Ausbildungsangelegenheiten, auf dem Gebiet der Militärgerichtsbarkeit, auf dem Gebiet der Personalbewirtschaftung, auf dem Gebiet der persönlichen Angelegenheiten (einschl. Ordensangelegenheiten) dem R.d.L.u.O.d.L., taktisch dem Ob.d.M. Er hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals gemäß L.Dv. 3i.

2.)   Der General der Luftwaffe beim Ob.d.M. ist Berater des Ob.d.M. in allen Angelegenheiten der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Einheiten der Luftwaffe. Er unterrichtet den Ob.d.L. fortlaufend über Luftlage und das Gesamtergebnis der Luftaufklärung in den Bereichen des F.d.Luft Ost und West. Er bearbeitet auf Grund der Lageentwicklung neu auftretende Forderungen für die der Kriegsmarine taktisch unterstellten Lw.-Einheiten.

3.)   Der General der Luftwaffe beim Ob.d.M. unterstehen
a.)   in jeder Hinsicht:   die dem General der Lw.beim Ob.d.M. unmittelbar unterstellten Lw.-Einheiten, die Fl.Erg. Gruppe (See),
b.)   truppendienstlich:   sämtliche der Kriegsmarine taktisch unterstellten Lw. Stäbe und - Verbände.
Er ist für den Ausbildungs- und Ausrüstungsstand und die Einsatzbereitschaft der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Lw.-Einheiten verantwortlich. Er gibt dazu die erforderlichen Weisungen und regelt die personelle und materielle Versorgung gemäß L.Dv. 90 g (Quartiermeistervorschrift) und gemäß der sonstigen vom R.d.L.u.Ob.d.L. für die Versorgung erlassenen Bestimmungen.

4.)   Er sammelt und wertet die Erfahrungen auf dem Gebiet des Einsetzen, der Ausbildung, Ausrüstung und Versorgung dieser Einheiten aus und gibt Anregungen für ihre Förderung und Weiterentwicklung, sowie für die Ausbildung des Ersatzes dieser Verbände an die zuständigen Dienststellen.

5.)   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist Verbindungsorgan zwischen D.R.d.L.u.Ob.d.L. (Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe) und Ob.d.M. in allen Fragen, die Einsatz, Ausbildung und Versorgung der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Einheiten der Luftwaffe betreffen.


Schreiben des Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und Oberfehlshaber der Luftwaffe:
Az.11612.17 Nr. 7580/42 g.Kdos (Genst.2.Abt. IIA) vom H.Qu. den 14.07.1942
Mit sofortiger Wirkung entfällt für den Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. seine Aufgabe als Berater des Oberbefehlshaber der Marine in Einsatz- und Führungsfragen der der Kriegsmarine taktisch unterstellten Einheiten der Luftwaffe. Diese Aufgabe wird durch den Generalstabsoffizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen. In allen anderen Luftwaffenangelegenheiten (Personal, Material, Organisation usw.) bleibt der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. Berater des Ob.d.M. Die bisherige Dienstanweisung (vom 01.02.1940) für den Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. tritt außer Kraft.

14.07.1942   Dienstanweisung für den General der Luftwaffe beim Ob.d.M.

I.   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. untersteht mit den ihm unterstellten Einheiten und Dienststellen in jeder Beziehung dem R.d.L.u.Ob.d.L. Er hat die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals gem. L.Dv. 3i.

II.   Dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. unterstehen
a )  in jeder Hinsicht
      der Inspizient b. Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.
      die Luftzeuggruppe See mit den diesen unterstellten Dienststellen.
      das Kommando der Schiffe und Boote der Luftwaffe mit den diesen unterstellten Dienststellen
      die Flieger-Ergänzungsgruppe See mit den diesen unterstellten Dienststellen
      die Luftwaffen-Sanitäts-Abteilung des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. mit den diesen unterstellten Dienststellen
b )  hinsichtlich Schiffsbetreuung und in Besatzungsangelgenheiten:
      die Seenotdienstführer.
c )  in Nachschubangelgenheiten bezügl. Personal und Material:
      Samtliche mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände der Luftwaffe,
      die Lufttransportstaffel (See) 222,
      die Seeflugzeuge der Luftdienstverbände,
      die Bordflieger- und Trägerverbände,
      die Schiffe und Boote der Luftwaffe,
      die Bootsgruppen der Seefliegerhorste.
d )  ausbildungsmäßig hinsichtlich der Förderung in der Zusammenarbeit mit der Kriegsmarine:
      die Bordfliegerstaffeln,
      die Trägerverbände.
e )  Ferner sind unterstellt:
      Alle Verbände der Luftwaffe bezüglich der in diese Verbände versetzten Beobachter (M), die Kurierstaffel O.K.M., truppendienstlich die Bordfliegerstaffel 1 / 196 und
      die Trägerverbände.

III.   Aufgaben.
a )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist der Berater des Ob.d.M. in allen Luftwaffenangelgenheiten, die sich nicht auf Einsatz- und Führungsfragen und operative Zusammenarbeit Luftwaffenführungsstab / Seekriegsleitung beziehen. Letztere Aufgabe sowie die Beratung des Ob.d.M. in laufenden Angelgenheiten nicht grundsätzlicher Bedeutung werden durch den Genst. Offizier der Luftwaffe im Stabe der Seekriegsleitung wahrgenommen. Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. übernimmt die Durchführung der personellen und materiellen Ausrüstung der Bordflieger- und Trägerflugzeugverbände nach Weisungen, die durch den Luftwaffenführungsstab in Einvernehmen mit der Seekriegsleitung erlassen werden.
Er gibt ergänzende Vorschläge und Anträge hinsichtlich der Ausbildung der Bordflieger- und Träger-Flugzeugverbände an den Chef A.W. und ist bei gemeinsamen Übungen zwischen Luftwaffe und Kriegsmarine Leiter von Seiten der Luftwaffe.
b )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des Generalstabes für die Organisation der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände für die Organisation der mit Seeflugzeugen ausgerüsteten Verbände (mit Ausnahme des Seenotdienstes), der Trägerverbände und für die laufenden Angelegenheiten der Bodenorganisation See. Zur Durchführung dieser Aufgabe hält der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. enge Verbindung mit den Luftgaukommandos der Küstenbereiche, deren "Qu.2 See" die Verbindungsorgane zum Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. sind.
c )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. steuert die Nachschubtransporte über See nach den Weisungen des Generalquartiermeisters sofern es sich um den Einsatz luftwaffeneigener bzw. von der Luftwaffe gecharterter Schiffe handelt.
d )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. ist die Fachdienststelle des R.d.L.u.Ob.d.L. für alle Schiffahrtsangelegenheiten der Lw.; in Schiffstransportfragen jedoch nur, soweit es sich um luftwaffeneigener bzw. von der Luftwaffe gecharterter Schiffe handelt.
e )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wirkt mit bei der Besatzung derjenigen Einheiten und Dienststellen der Luftwaffe, die mit seefliegerisch und seemännisch vorgebildetem Personal besetzt werden müssen.
f )   Der Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. obliegt die personelle und techische Betreuung der Seefliegerhorstwerften in Einvernehmen mit den territorial zuständigen Luftgaukommandos.
g )   Nach den Weisungen des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. wird der materielle Nachschub durch die Luftzeuggruppe See durchgeführt. Der materielle Nachschub umfasst:

1.)  Im Reichsgebiet:
Die Versorgung der Seefliegerhorste und anderen Dienststellen mit Seeflugzeugen, Seeluftgerät, FL.W.B., Flugbetriebsstoffen, Abwurf- und Bordwaffenmunition sowie Handwaffen.
Außer den Seefliegerhorsten werden mit Fl.Betriebsstoffen einige an der Küste und auf Inseln gelegene Landhorste versorgt.
2.)  Im besetzten Gebiet:
Die Versorgung mit Seeflugzeugen, Seeluftgerät, FL.W.B. Nach Weisung des Generalquartiermeisters werden Betriebsstoff, Gerät, Waffen und Munition auf dem Schiffstransportwege in die besetzten Gebiete zugeführt.


Dienst- und Stellenplan für den General der Luftwaffe beim Ob.d.M. und Befehlshaber der Marinefliegerverbände
zgl. Inspekteur der Marineflieger (L.In. 8 / RLM)

(gemäß Anlagen zu Genst.2.Abt.Nr. 1210/39 v. 04.04.39) und soweit diese ermittelt werden konnten !!

Befehlshaber:
1 General
01.02.39 > General der Flieger Hans Ritter
( bis 14.07.42 : zgl. Befehlshaber der Marinefliegerverbände )
( bis 31.12.40 : zgl. Inspekteur der Marineflieger (L.In. 8 / RLM), unterstellt dem Chef des Ausbildungswesen beim Ob.d.L. )

 
Chef des Stabes:
1 Stabsoffz. (i.G.)
01.04.39 > Oberst i.G. Ernst-Agust Roth
( 00.02.40 - 00.07.40: zgl. Transportchef See beim X. Fl.Korps)
22.07.40 > Generalmajor Herbert Olbrich
11.11.42 > Oberst Friedrich Schily
 
Sonstiges Personal:   Vorzimmer = 2 Schreibkräfte (w), 3 Uffze. (Kraftfahrer)
Sonstiges:  2 schwere PKW's und 2 mittlere PKW's

Führungsgruppe ( I )    ( am 14.07.1942 aufgelöst und umgewandelt ! )
Gruppenleiter zgl. I a
 
I a ( Führung, Einsatz und Taktik ) :
1 Stabsoffz. ( i.G.)
01.04.39 > Major i.G. Walter Weygoldt
03.07.40 > Major i.G. Rupprecht Heyn
21.06.41 > Major i.G. Ernst Hechler
01.10.41 > Major i.G. Otto-Friedrich Werner
Sonstiges Personal:   1 Beamter (Registratur) , 2 Uffze. (Schreiber, Zeichner) , 1 Schreibkraft (w)
 
I a Fl. ( Inspektionsaufgaben L.In. 8 ) :
1 Offz. (Fl) als Gruppenleiter (8 a)
3 Offze (Fl) als Referenten (8 b1, 8 d, 8 e)
1 Offz. (Wa) als Referent (8 b2)
1 Offz. (ing.) oder Beamter (ing.) als Referent (8 c)
Referat 8 a (Ausbildung, Taktik)
Referat 8 b1 (Waffenwesen, Unterwasserwaffen, Mine, Nebel)
Referat 8 b2 (Schußwaffen, Bomben, Bild- und Signalwesen)
Referat 8 c (Flugzeuge, Fl. Geräte)
Referat 8 d (Träger, Schiffe, Boote)
Referat 8 e (Seenotdienst)
Sonstiges Personal:   1 Beamter (Registratur) , 1 Ang. (Schreiber) , 3 Schreibkräfte (w)
 
I c (Aufklärung, Presse, Abwehr, Partei, Karten) :
1 Stabsoffz. ( i.G.)
??
Sonstiges Personal:   1 Offz. (Fl) oder Angestellter, 2 Uffze (Zeichner) , 1 Angestellter (Kartogr. Zeichner) , 2 Schreibkräfte (w)
 
I T ( Technik, Flugunfallmeldungen ) :
1 Offz. (Fl. oder Ing.)
01.02.39 > Fl.Oberstabsing. Blücher
Sonstiges Personal:   1 techn. Angestellter, 1 Schreibkraft (w)
 
I N / N.V.W. :
( Nautik, Funk, Nachrichtenverbindungswesen )
1 Offz. (Fl. oder Ln.) als Leiter
1 Offz. (Fl. oder Ln.)
01.04.39 - 30.10.39 > Hptm. Ernst Hechler
Sonstiges Personal:   1 Beamter (Fernmeldeing.) , 1 Uffz. (Ob.Fk.Mstr. der KM) , 1 techn. Beamter (Nachr.) , 2 Schreibkräfte (w)

Führungsgruppe ( I )    ( neu aufgestellt zum 14.07.42 )
Führungsgruppe besteht nur aus 2 Referate :
Referat I a ( Ausbildung ) :14.08.42 > Oberstltn. Johannes Kaempfert
22.04.44 > Major Wilhelm Brockmann
Referat I c ( Abwehr und Presse ) :??

Oberquartiermeisterabteilung
 
O.Qu.:
1 Stabsoffz.
01.02.39 > Oberst Ernst Wodrig
sonstiges Personal:   Vorzimmer: 1 Schreibkraft (w) , 1 Beamter (Registrator), 3 Ang. (Bürohilfskräfte)
 
I b org
(Org. Land u. See, Seerecht, Luftamts. ) :
1 Offz. (Fl)
12.02.40 - 31.05.40 > Major Rudolf Back
00.00.00 - 11.08.43 > Major Max Leptihn
05.05.44 - 04.08.44 > Major Graf Ludwig von Bernstorff
Sonstiges Personal:   1 Offz. (Fl) oder Angestellter , 1 Beamter Reichsluftamtdirektor , 1 Schreibkraft (w)
 
I b mob (Mob-Vorbereitung u. -Durchführung) :
1 Offz. (Fl)
??
sonstiges Personal:   1 Schreibkraft (w)
 
Qu 1 (Organisation des Nachschubs) :
1 Offz. (Fl)
01.02.39 - 11.02.40 > Major Rudolf Back
01.10.40 - 30.09.42 > Oberstltn. Rudolf Geide
30.01.43 > Major Frithjof Koch
05.08.44 > Major Graf Ludwig von Bernstorff
sonstiges Personal:   1 Angestellter (für Kartei) , 1 Uffz. (Zeichner) , 1 Schreibkraft (w)
 

Personalabteilung ( II ) ( Personalgruppe Kiel )
Gruppenleiter zgl. II a
 
II a ( Personalwesen Offiziere ) :
1 Offz. (Fl)
01.02.39 - 31.03.39 > Oberst Otto Schroeder-Zollinger
00.02.41 > Oberst Hermann Jordan
01.09.42 > Oberst Walter Mechlenburg
sonstiges Personal:   Vorzimmer: 1 Schreibkraft (w) , 5 Uffze (Schreiber) , 1 Beamter (Registrator)
II a1 ( Personalwesen Offz. (E.,d.R.)) :
1 Offz. (Fl)
18.08.42 - 15.06.44 > Hptm. Johannes Adams
sonstiges Personal:   1 Offz. (E.) oder Ang. , 2 Uffze. (Schreiber) , 1 Schreibkraft (w)
II b ( Personalwesen Uffz. u. Mann.) :
1 Offz. (Fl)
01.02.39 - 00.00.00 > Hptm. Hierbig
00.00.00 - 21.05.43 > Hptm. Erich Drefahl
sonstiges Personal:   1 Uffz. (Schreiber) , 1 Schreibkraft (w)
II b mob. ( Personalwesen Mob.Erg.Personal) :
1 Offz. (Fl)
??
sonstiges Personal:   3 Uffze. (Schreiber) oder Angestellte

Militärgerichtsbarkeit ( III )
Gerichtsherr ( 2. Instanz ) :01.02.39 > General der Flieger Hans Ritter
Richter:Richterliche Militär-Justizbeamte des Luftwaffen-Obergerichts
Notar ( Urkundenbeamter ) :??

Verwaltungswesen ( IV a )
Intendant (IV a) :
1 Beamter (höherer Dienst) zgl. Gruppenleiter
01.02.39 - 01.06.39 > Oberregierungsrat Dr. Walter Berndt
sonstiges Personal:   1 Beamter (mittlerer Dienst) , 2 Schreibkräfte (w)
FPM (Feldpostmeister) :
1 Beamter (höherer Dienst)
01.09.39 > Oberpostrat Walter
Offz.z.b.V. ( zgl. Kdt. Stabsquartier ) :
1 Offz. (Fl)
14.02.44 - 24.10.44 > Hptm. Graf Wilhelm von Bentheim-Tecklenburg-Rheda
sonstiges Personal:   2 Beamter (Registratoren) , 2 Uffze (Schreiber) , 2 Bürohilfskräfte , 2 Schreibkräfte (w)

Sanitätswesen ( IV b ) ( aufgestellt 22.04.42 = Luftwaffensanitätsabteilung des Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.)
Leitender Sanitätsarzt :15.07.43 - 29.08.44 > Oberstarzt Dr. (med.) Wilhelm Knaebel
sonstiges Personal:   gesamte Sanitätspersonal aller dem Gen.d.Lw.b.Ob.d.M. truppendienstli. unterstellten Einheiten.

Sonstiges Stabspersonal (Keine Zuordnung bisher möglich.)